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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihrem Interesse an Rechtssicherheit rund um Ihre Immobilie widmen wir unsere besondere Aufmerksamkeit.

Wir

  • gestalten und prüfen Mietverträge (sowohl über Gewerbe- als auch Wohnraummietverhältnisse) sowie Pachtverträge
  • formulieren für Sie rechtssichere Kündigungen, z. B. In Form der Eigenbedarfskündigung, oder gerichtsfeste Mieterhöhungsverlangen
  • führen Räumungsklagen sowohl für Vermieter zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs als auch für Mieter zu deren Abwehr
  • klagen offene Mietzins- oder Schadensersatzforderungen wegen unterlassener Schönheitsreparaturen der Vermieter ein oder setzen Mietminderungen für Mieter durch.

Daneben beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemein- schaften, Verwalter und einzelne Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Gemeinschaftseigentums einschließlich der Durchsetzung und/oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen für oder gegen den Veräußerer.

Des weiteren helfen wird bei Schwierigkeiten mit der Hausverwaltung, prüfen Eigentümerbeschlüsse und Wohngeldabrechnungen, führen Beschlussanfechtungsverfahren durch, entwerfen Verwalterverträge bzw. prüfen sie und setzen Ansprüche von und gegen Verwalter(n) oder WEG-Mitglieder(n) außergerichtlich und gerichtlich durch bzw. wehren sie ab.

 

 

 

     
    RA Wolfgang Schmitz
    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
 
 RA Marcus Favro
 
 
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